Verschärfte Anforderungen für BEG-Förderung seit dem 01.01.2023 in Kraft

Ergänzte QNG-Anforderungen seit dem 01.01.2023, Foto: hpm Henkel Projektmanagement GmbH

Ergänzte QNG-Anforderungen seit dem 01.01.2023, Foto: hpm Henkel Projektmanagement GmbH

Am vergangenen Freitag, den 30. Dezember des vergangenen Jahres, wurden die „ergänzten QNG-Anforderungen“ auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des BMWSB veröffentlicht, welche innerhalb von nur zwei Tagen am 01.01.2023 in Kraft getreten sind. Darin enthalten sind einige relevante Änderungen im Vergleich mit den vorher geltenden Anforderungen.

CO₂-Emissionen und Recyclingmaterialien

Für den Wohnungsbau wurde beispielsweise der Maximalwert für die CO₂-Emissionen im Lebenszyklus für die Erreichung der Stufe „PLUS“ von 28 kg CO₂eq / m²a auf 24 kg CO₂eq / m²a gesenkt. Der Maximalwert für die Erreichung der Stufe „PREMIUM“ bleibt unverändert. Für Nichtwohngebäude entfällt in Bezug auf die nachhaltige Materialgewinnung der Abzug von Betonbauteilen aus der Massenbilanz. Der Anteil von 30 Prozent Recyclingmaterialien muss demnach über die Gesamtmassen erreicht werden.

In einzelnen Punkten wurden ergänzende Hinweise zu Einschränkungen vorgenommen, so zum Beispiel bei der Kompensation fehlender Gründachflächen im Nichtwohnungsbau: Die Kompensation durch die Substrathöhen oder die Begrünung anderer Gebäude ist nicht zulässig. Darunter fallen auch Garagen und Müllplätze.

Sonderberechnungsvorschriften für F-Gase

Für die Schadstoffvermeidung wurde ein zusätzliches Dokument zu Sonderberechnungsvorschriften für F-Gase (nicht-natürliche Kältemittel) bei der Ökobilanzierung veröffentlicht. Diese soll die Verleihung eines QNG-Siegels an Gebäude erleichtern, welche die QNG-Kältemittelanforderungen nicht erfüllen, indem das Modul B1 (Nutzungsphase) für Leckageverluste und Verluste bei der Entnahme (Entsorgung) in der Ökobilanz berücksichtigt wird. Detaillierte Informationen dazu sind im Anhangdokument 3.3 zu finden.

Ggf. Optimierungsmaßnahmen für BEG-Förderung notwendig

Somit verschärfen sich insgesamt die Bedingungen für den Erhalt der BEG-Förderung quasi über Nacht. Das QNG-Siegel ist verpflichtend für den Erhalt der BEG-Förderung und wird auf Antrag in Verbindung mit einem akkreditierten Zertifizierungssystem verliehen.

Für Projekte, welche kurz vor der Antragstellung stehen, kann dies bedeuten, dass Optimierungsmaßnahmen in der Planung notwendig werden. Sollte das Optimierungspotenzial bereits ausgeschöpft sein, kann dies dazu führen, dass die QNG-Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfüllt werden können.

Die aktualisierten Dokumente finden Sie auf der Seite https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/ des BMWSB. Im Prozess zur QNG-Zertifizierung begleiten unsere speziell geschulten Nachhaltigkeitskoordinatoren und Konformitätsprüfer Sie gern professionell bei der Antragstellung: