Vergabeberatung
Begleitung bei VgV-, VOB/A- und SektVO-Verfahren für Hochbau und Infrastruktur. Wir unterstützen Sie bei Ausschreibungen, Vergaben und/oder Wettbewerbsbetreuung nach RPW. Insbesondere die Begleitung von komplexen Vergabeverfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, sogenannten Generalübernehmer- oder Totalunternehmervergaben, hat sich als unser Kompetenzschwerpunkt herauskristallisiert.
Unsere Kunden
Sie beabsichtigen die Beauftragung freiberuflicher Leistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) und/oder Bauleistungen und sind
- Vergabestelle der öffentlichen Hand und müssen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) anwenden
- sonstiger Auftraggeber, der öffentliches Vergaberecht anwenden muss
- privater Bauherr, Projektentwickler, Investor mit entsprechender Verpflichtung aus einem städtebaulichen Vertrag
- privater Bauherr, Projektentwickler, Investor, der ein Werkstatt- oder Gutachterverfahren durchführen will

Öffentliche Hand und Verwaltung

Infrastrukturunternehmen

Immobilienprojektentwickler und Investoren

Private Bauherren
Ihr Nutzen und Ihre Ziele
- Auswahl und Beauftragung des am besten für Sie geeigneten und baukulturellen Planungskonzeptes
- Bindung des für Sie am besten geeigneten Planungspartners
- Klare und eindeutige Formulierung der Planungsaufgabe
- Vergaberechtskonforme und sichere Umsetzung
- Einhaltung des festgelegten Zuschlagstermins
- Einbindung von Erfahrungen aus anderen Projekten und Vergaben

Unsere Leistungen in der Vergabeberatung
- Auswahl der Vergabeart bei öffentlichen Bauherren – Verhandlungsverfahren, offene und nichtoffene Verfahren
- Beratung zur Anwendung von Planungswettbewerben
- Bedarfsplanung, Erstellung Raum- und Funktionsprogramm
- Bestimmung Auftragswerte
- Erstellung der Aufgabenstellung
- Mitwirkung bei der Erstellung der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge und Angebote
- Terminplanung und Terminsteuerung des Vergabeverfahrens
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Versenden der Vergabebekanntmachung
- Entgegennahme und Prüfung von Teilnahmeanträgen
- Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Bewerber
- Prüfung von Lösungsvorschlägen und Angeboten oder Wettbewerbsbeiträgen
- Mitwirkung am Verhandlungsverfahren
- Führen von Vergabevermerk und Vergabeakte
Referenzen Vergabeberatung
Generalübernehmer (GÜ)-Vergaben
Hohe Kosten- und Terminsicherheit
Klare Risikostruktur
Vergaberechtlich sicheres Vorgehen
Klimagerechte Bauweisen umsetzbar
Planen und Bauen im Paket
- Gemeinsam mit Ihnen klären wir Grundsatzfragen und erarbeiten projektspezifische Erfordernisse vor der Veröffentlichung. Wir entwickeln jeweils Bewertungskriterien und
Formulare spezifisch für Sie. - Die Anzahl der Bewerber oder Bieter hängt neben den Anforderungen an die wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit auch vom konjunkturellen Umfeld und saisonalen Effekten ab. Hierzu werden Sie intensiv durch uns beraten.
- Sie erhalten von den Bietern bis zum Zuschlag ein verbindliches Realisierungskonzept, welches eine sehr hohe Kosten- und Terminsicherheit bei unveränderten Bedarfsanforderungen
für Sie bietet.


- Die Dokumentationspflichten im Rahmen der Verfahrensbetreuung steigen ständig. Durch Rügen oder Nachprüfungsverfahren bestehen erhebliche Risiken für die Vergabestellen, u. a. aus Terminverzügen. Nur eine rechtsichere Auswahl der Vergabekriterien und unsere
genaue Dokumentation kann Ihr Risiko von Rügen und Nachprüfungsverfahren senken. - Der Ansatz der Paketvergabe ermöglicht es, Innovationen und neue Materialien leichter zu integrieren und damit das klimagerechte Bauern zu fördern.
Unsere Leistungen für Ihre GÜ-Vergabe
- Durchführung Zielworkshop zur methodischen Ermittlung der Bedürfnisse und zielgerichtete
Aufbereitung der Anforderungen an das Projekt - Durchführung Risikoworkshop zur Identifizierung und möglichen Allokation der Projektrisiken
- Verfahrensstrukturierung sowie Erstellung eines Terminplanes unter Berücksichtigung
verfahrenstechnischer und Auftraggeber-interner Fristen - Beratung zu Ansätzen des klimagerechten Bauens
- Erstellung aller Verdingungsunterlagen sowie weiterer verfahrensrelevanter Unterlagen
- Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung inkl. Raumprogramm und ergänzenden
Raumtypenblättern - Zusammenarbeit mit juristischer Beratung
- Begleitung des Vergabeverfahrens
- Technische und wirtschaftliche Vorprüfung von Lösungsvorschlägen
- Durchführung und Dokumentation von Dialog- / Verhandlungsgesprächen und Rückfragenmanagement
- Prüfung der Angebote
Referenzen GÜ-Vergabe
Aktuelle Vergabeurteile

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Weitere InformationenPlanungswettbewerbe
„Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt.


Alle Regeln für derartige Wettbewerbe in Deutschland beruhen auf bereits 1867 definierten elementaren Grundsätzen und Prinzipien. Diese Grundsätze haben bis heute ihre Gültigkeit:
- Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im Bewerbungsverfahren
- Die klare und eindeutige Aufgabenstellung
- Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis
- Das kompetente Preisgericht
- Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- Das Auftragsversprechen
Auf diesen Grundsätzen basierend finden Auftraggeber und Auftragnehmer in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung. Bei der Bestimmung der Ziele des Wettbewerbs können die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Wettbewerbe sind ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.“
(Quelle: Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013, Fassung vom 31.1.2013)
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