• Zitat

    „Die Kunst, Pläne zu machen, besteht darin, den Schwierigkeiten ihrer Ausführung zuvorzukommen.“

    Thomas Carlyle

Vergabebetreuung

Vergabeberatung, öffentliche Vergabeverfahren nach VgV, VOB/A, SektVO im Hoch- und Tiefbau, Betreuung von Architektenwettbewerben nach RPW

Sie beabsichtigen die Beauftragung freiberuflicher Leistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) und sind

  • Vergabestelle der öffentlichen Hand und müssen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) anwenden
  • sonstiger Auftraggeber, der öffentliches Vergaberecht anwenden muss
  • privater Bauherr, Projektentwickler, Investor mit entsprechender Verpflichtung aus einem städtebaulichen Vertrag
  • privater Bauherr, Projektentwickler, Investor, der ein Werkstatt- oder Gutachterverfahren durchführen will

Ihr Nutzen und Ihre Ziele

  • Auswahl und Beauftragung des am besten für Sie geeigneten und baukulturellen Planungskonzeptes
  • Bindung des für Sie am besten geeigneten Planungspartners
  • Klare und eindeutige Formulierung der Planungsaufgabe
  • Vergaberechtskonforme und sichere Umsetzung
  • Einhaltung des festgelegten Zuschlagstermins
  • Einbindung von Erfahrungen aus anderen Projekten und Vergaben

Ihr Bedarf

  • Externe Beratung
  • Kapazitive Unterstützung

Unser Angebot als hpm

  • langjährige persönliche Erfahrung unserer Mitarbeiter im Vergabebereich
  • sehr umfangreiche Erfahrungen und Referenzen im Vergabebereich
  • neutrale, von jeglichen Planungsinteressen unabhängige Beratung
  • hoch engagiertes und eingespieltes Team
  • ständig aktualisiertes Wissen im Vergaberecht

Unsere Leistungen

  • Auswahl der Vergabeart bei öffentlichen Bauherren – Verhandlungsverfahren, offene und nichtoffene Verfahren
  • Beratung zur Anwendung von Planungswettbewerben
  • Bedarfsplanung, Erstellung Raum- und Funktionsprogramm
  • Bestimmung Auftragswerte
  • Erstellung der Aufgabenstellung
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge und Angebote
  • Terminplanung und –steuerung des Vergabeverfahrens
  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  • Versenden der Vergabebekanntmachung
  • Entgegennahme und Prüfung von Teilnahmeanträgen
  • Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Bewerber
  • Prüfung von Lösungsvorschlägen und Angeboten oder Wettbewerbsbeiträgen
  • Mitwirkung am Verhandlungsverfahren
  • Führen Vergabevermerk und Vergabeakte

 

Planungswettbewerbe

„Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt.

Alle Regeln für derartige Wettbewerbe in Deutschland beruhen auf bereits 1867 definierten elementaren Grundsätzen und Prinzipien. Diese Grundsätze haben bis heute ihre Gültigkeit:

  • Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im
  • Bewerbungsverfahren
  • Die klare und eindeutige Aufgabenstellung
  • Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Das kompetente Preisgericht
  • Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
  • Das Auftragsversprechen

Auf diesen Grundsätzen basierend finden Auftraggeber und Auftragnehmer in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung. Bei der Bestimmung der Ziele des Wettbewerbs können die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Wettbewerbe sind ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.“ (Quelle: Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013, Fassung vom 31.1.2013)

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